Michis-Backforum
https://www.michis-backforum.de:443/

Zeugnis vom Arbeitgeber
https://www.michis-backforum.de:443/viewtopic.php?p=146207#p146207

Autor:  Michi [ 15.11.2010, 19:32 ]

Vor allem der Name muss richtig sein

Veröffentlicht | 25. Juli 2009 |

Der Name des Mitarbeiters muss im Zeugnis stets richtig geschrieben sein. Andernfalls gilt der Zeugnisanspruch als nicht erfüllt. Haben Sie einen titulierten Zeugnisanspruch (zum Beispiel durch ein Urteil oder einen Vergleich), so können Sie den Arbeitgeber durch die Festsetzung eines Zwangsmittels zur Korrektur des Namens bewegen (Hessisches LAG, Urteil vom 23.09.2008, Az: 12 Ta 250/08).

Vor Gericht stritten sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer über die Erfüllung des Zeugnisanspruchs. Der ehemalige Chef hatte sich zuvor durch einen gerichtlichen Vergleich verpflichtet, ein wohlwollendes qualifiziertes Zeugnis zu erteilen. In dem daraufhin erstellten Arbeitszeugnis war jedoch der Familienname des Mitarbeiters falsch geschrieben. Darüber hinaus hatte der Chef als Beendigungsdatum den 30.10.2007 anstatt des 31.10.2007 angegeben. Dies lies der Arbeitnehmer nicht auf sich beruhen und beantragte vor dem Arbeitgsgericht die Verhängung von Zwangsmitteln gegen den Arbeitgeber wegen Nichterfüllung des titulierten Zeugnisanspruchs. Das Gericht lehnte die Festsetzung von Zwangsmitteln zunächst ab. Auch hier wollte der Arbeitnehmer jedoch nicht aufgeben - er legte gegen den Beschluss sofortige Beschwerde ein – und hatte Erfolg.

Der Mitarbeiter muss identifzierbar sein
Nach Ansicht des Hessischen Landesarbeitsgerichtes sei das Zeugnis schon formell nicht ordnungsgemäß, weil der Name des Arbeitnehmers nicht richtig geschrieben wurde. Gemäß § 109 Gewerbeordnung (GewO) müsse jedes Arbeitszeugnis den Namen und Vornamen des Arbeitnehmers in der richtigen Schreibweise beinhalten. Dies sei schon deshalb erforderlich, damit der Arbeitnehmer zweifelsfrei identifizierbar sei.

Beendigungsdatum besonders kritisch

Aber auch das Beendigungsdatum müsse im Zeugnis korrekt wiedergegeben werden. Im Entscheidungsfall sei jedoch der Fehler besonders schwerwiegend, da das angegebene Datum nicht dem letzten Tag eines Monats entspreche (30. 10). Ein potentieller Arbeitgeber könne so vermuten, dass das Arbeitsverhältnis durch eine fristlose Kündigung beendet worden sei.

Quelle: http://www.mein-arbeitszeugnis.com/vor- ... htig-sein/

Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde [ Sommerzeit ]
Powered by phpBB © 2000, 2002, 2005, 2007 phpBB Group
http://www.phpbb.com/