Michis-Backforum
https://www.michis-backforum.de:443/

Mietrecht bedeutet:
https://www.michis-backforum.de:443/viewtopic.php?p=145407#p145407

Autor:  Michi [ 21.10.2010, 17:57 ]

Der Mietvertrag ist ein Rechtsgeschäft, das den Vermieter verpflichtet, dem Mieter die vermietete Sache zu überlassen. Im Gegenzug schuldet der Mieter dem Vermieter Zahlung der Miete. Der Mietvertrag ist ein im BGB typisierter gegenseitiger schuldrechtlicher Vertrag (§ 535). Im Unterschied zum Kauf oder zur Schenkung, bei denen es um die Übereignung eines Gegenstandes geht, stellt die Miete wie die Pacht und die unentgeltliche Leihe einen Gebrauchsüberlassungsvertrag dar. Mögliche Mietgegenstände sind bewegliche und unbewegliche Sachen oder Sachteile, die gebrauchstauglich sind (beispielsweise auch Hauswand als Werbefläche oder ). Für das Mietrecht gelten die §§ 535 bis 580aVorlage:§§/Wartung/alt-URL BGB.

mehr dazu unter: Mietvertrag

Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde [ Sommerzeit ]
Powered by phpBB © 2000, 2002, 2005, 2007 phpBB Group
http://www.phpbb.com/