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Autor:  Moonlight [ 26.04.2006, 14:47 ]

Seite 5
PROTOKOLL

Über die Verhandlung des Hohen Gerichtes in der Untersuchung
gegen die beiden Angeklagten

Toni STEINER: geb. Am 12. Jänner 1965 von Telfs

Anna EGGER: geb. am 13. März 1970 von Lienz

Anklage:

Der Angeklagte, Toni STEINER, hat sich durch Wegnahme
der Anna EGGER aus dem Elternhaus des Raubes schuldig gemacht.
Die Mitangeklagte Anna EGGER ist, nachdem ihr nachgewiesen werden konnte,
dass sie dem Toni STEINER in die Augen gestochen
und ihm eine gefährliche Wunde im Herzen beigebracht hatte, infolgedessen er sein Junggesellenleben lassen musste,
des vorbedachten und vorsätzlichen Umbringens schuldig erklärt worden.

Das hohe Gericht hat beide am 21. Mai 1994 auf das Schärfste verurteilt.

Das Urteil lautet:

1. Die beiden Angeklagten sind lebenslänglich aneinander zu ketten.

2. Der erwähnte Toni STEINER hat zeitlebens für den Unterhalt der Mitangeklagten Anna EGGER zu sorgen.
Er hat sich fortan eines soliden Lebenswandels zu befleißigen und insbesondere hat er das Herumtreiben zu unterlassen.

3. Die Angeklagte wird ihres Namens verlustigt und hat fortan mit dem Namen STEINER zu unterzeichnen.

4. Zur Verbüssung der unter Ziffer 1 und 2 ausgesprochenen Strafe wird beiden eine gemeinsame Zelle zugewiesen, deren Instandhaltung und Reinigung durch die Verurteilte zu erfolgen hat.

5. Die Kosten des Verfahrens und die darauf eventuell nachträglich eintretenden Komplikationen sind von beiden Parteien zu tragen.

Der Angeklagte
(händisch unterschreiben....)
(Toni Steiner)

Die Klägerin
(händisch unterschreiben....)
(Anna Egger)

Der Richter
(händisch unterschreiben....)
(Dr. Niemand)

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