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Erziehung
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Autor:  Michi [ 28.10.2005, 10:28 ]

Das Beste für Ihr Kind

An eine Tagesmutter stellen Eltern natürlich andere Anforderungen als an einen Babysitter, der das Kind stundenweise betreut. Dennoch gibt es einige Gemeinsamkeiten, die eine liebevolle Betreuung für Ihr Baby ausmachen.

Lieben Sie Kinder?
Die Frage hat durchaus ihre Berechtigung– stellen Sie sie ruhig! Die Motivation, warum jemand Kinder betreut ist ausschlaggebend Geht es ausschließlich um ein leicht verdientes Taschengeld ? Nimmt die Tagesmutter hauptsächlich fremde Kinder auf, um selbst Zuhause bleiben zu können? Hinterfragen Sie ruhig die Motivation- sie wird darüber bestimmen, wie dieser Mensch mit Ihrem Kind umgeht.

Vertrauen Sie Ihrem Gefühl
Ein Babysitter-Diplom oder jahrelange Erfahrung als Tagesmutter sind noch keine Garanten, dass Ihr Kind sich wohlfühlt und gut betreut wird.
Sprechen Sie mit mehreren Bewerbern und beziehen Sie bei Ihrer Entscheidung objektive und emotionale Gesichtspunkte mit ein. Falls Ihr Gefühl "Nein" sagt–hören Sie darauf!
Ein Tipp: Nicht nur Mädchen geben hervorragende Babysitter ab- auch immer mehr Jungen gehen gerne mit Kindern um. Da viele Kinder durch die häufige Abwesenheit des Vaters einen Mangel an männlicher Zuwendung haben, könnte ein männlicher Babysitter hier einen sinnvollen Ausgleich schaffen.

Ein guter Start
Ob Sie Ihr Kind zu einer Tagesmutter geben oder ein Babysitter ins Haus kommt, in jedem Fall ist am Anfang Behutsamkeit angesagt. Bitten Sie Ihren neuen Babysitter, Sie einige Male ganz zwanglos zu besuchen.
Lassen Sie ihn kurze Zeit mit Ihrem Kind allein. Beobachten Sie dezent, wie er mit Ihrem Kind umgeht und wie ihr Kind reagiert. Sobald Ihr Kind mit der neuen Bezugsperson vertraut ist, können Sie es dem Babysitter anvertrauen.
Genauso gehen Sie bei einer Tagesmutter vor: Bleiben Sie die ersten Male noch eine Weile , aber halten Sie sich im Hintergrund. Der Neuankömmling soll ein Gefühl dafür entwickeln, dass für ihn nun die Tagesmutter Ansprechpartner ist. Wenn Sie Ihrem Kind helfen, den Trennungsschmerz zu überwinden, vermeiden Sie, dass sich Verlustängste aufbauen.

Kinderbetreuungsgesetz
Wenn sie ab und zu einen Babysitter beschäftigen, handelt es sich um einen sogenannten "Gefälligkeitsvertrag", bei dem der Betreuer nur haftbar gemacht werden kann, wenn er fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat. Betreut jedoch eine Tagesmutter Ihr Kind (fast) täglich, kommt ein Dienstvertrag zustande, auch wenn Sie nichts Schriftliches festgelegt haben. Bei einem solchen Vertragsverhältnis trägt die Tagesmutter alle rechtlichen Konsequenzen, wenn Sie den Vertrag nicht oder nur schlecht erfüllt. Es ist auf alle Fälle für beide Seiten ratsam, in einem schriftlichen Vertrag festzulegen, welche Rechte und Pflichten die Tagesmutter hat. Einen Mustervertrag bekommen Sie beim Bundesverband der Tagesmütter oder auch im Internet .

Jutta Nolte vom Tagesmütter-Bundesverband rät Eltern: "Schließen Sie unbedingt für ihr Kind eine Unfallversicherung ab und achten Sie darauf, dass die Tagesmutter eine spezielle Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat."

Babysitter
Berufstätige Mütter möchten nach der Schwangerschaft wieder arbeiten und, Eltern wollen nicht auf abendliches Ausgehen verzichten: Babysitting wird in unserer Gesellschaft immer wichtiger!

Tagesmutter
Die Tagesmutter betreut fremde Kinder in ihren eigenen Räumen, fast immer hat sie selbst Kinder. Die meisten Tagesmütter wissen ihre Schützlinge gut zu beschäftigen: Spiele, Spaziergänge, Basteln und Lieder singen gehören einfach dazu.

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