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  BeitragVerfasst: 15.11.2010, 19:30 Betreff des Beitrags: Zeugnis vom Arbeitgeber
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Geheimcodes

Hier finden Sie eine tabellarische Aufstellung der Geheimcodes im Arbeitszeugnis, anhand dessen Sie Ihr Zeugnis auf die versteckten Bedeutungen der Zeugnissprache analysieren können. Die Führungsbeurteilungen sind ebefalls enthalten.



Leider kann eine aus dem Zusammenhang gerissene Formulierung keine genaue Einschätzung des Arbeitszeugnis beeinhalten, deswegen bitten wir Sie die nachfolgenden Benotungen nur als Anhaltspunkte für eine Zeugnisbeurteilung zu sehen. Eine exakte Bewertung kann nur über ein komplettes Arbeitszeugnis und von professionellen Bewertern erfolgen.



N

O

T

E



1


Sehr gut



"seine Leistungen haben in jeder Hinsicht unsere volle Anerkennung gefunden"
"erledigte seine Aufgaben stets selbstständig mit äusserster Sorgfalt und Genauigkeit"
"erledigte zugeteilte Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit"
"er wurde wegen seines freundlichen Wesens und seiner kollegialen Haltung bei Vorgesetzten und Mitarbeitern sehr geschätzt"
"er war sehr hilfsbereit"
"er verstand es in allerbester Weise seine Mitarbeiter zu überzeugen und zu motivieren, sodass er alle ihm übertragenenen Aufgaben mit sehr großem Erfolg verwirklichen konnte"
"war im höchsten Maße zuverlässig"
"arbeitete stets zuverlässig und genau"
"erzielte herausragende Arbeitsergebnisse"
"hat vereinbarte Ziele selbst unter schwierigsten Bedingungen zumeist noch übertroffen"
"stets hochmotiviert"
"zeigte außergewöhnliches Engagement"
"wurde von Kollegen, Vorgesetzten und Kunden stets als freundlicher und fleißiger Mitarbeiter geschätzt"
"hatte oft neue Ideen"
"neue Situationen stets sehr gut und sicher meisterte"
"optimale Lösungen fand"
"sein Aufgabengebiet beherrschte"
"über hervorragende und fundierte Fachkenntnisse verfügt"
"Musterschüler"

N

O

T

E



2


Gut



"wir waren mit seinen Leistungen immer sehr zufrieden"
"er hat unseren Erwartungen in jeder Hinsicht und bester Weise entsprochen"
"arbeitete stets zuverlässig und gewissenhaft"
"er überzeugte seine Mitarbeiter und förderte die Zusammenarbeit. Er informierte sein Team, regte Weiterbildung an und delegierte Aufgaben und Verantwortung und erreichte so ein hohes Abteilungsergebnis"
"hatte neue Ideen"
"sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Mitarbeitern war einwandfrei"
"er war hilfsbereit"
"Vorgesetzte und Kollegen schätzten ihn als kooperativen Mitarbeiter"
"neue Arbeitssituationen erfolgreich meisterte"
"über umfassende Fachkenntnisse"
"die zugeteilten Aufgaben stets zur vollen Zufriedenheit"
"erledigte Aufgaben stets selbstständig mit großer Sorgfalt und Genauigkeit"
"zeigte stets überdurchschnittliche Arbeitsqualität"
"zeigte stets Initiative, Fleiß und Ehrgeiz"
"Verhältnis zu Vorgesetzten, Mitarbeitern und Kunden war einwandfrei"
"engagierter Mitarbeiter"
"Zweier-Schüler"

N

O

T

E



3




Befriedigend



"er hat unseren Erwartungen in jeder Hinsicht entsprochen"
"war verantwortungsbewusst"
"seine Zusammenarbeit mit Vorgesetzten und Mitarbeitern war gut"
"führte zugeteilte Arbeiten systematisch aus"
"Arbeitsqualität war überdurchschnittlich"
"er führte seine Mitarbeiter zielbewußt zu überdurchschnittlichen Leistungen"
"arbeitete gewissenhaft und zuverlässig"
"das Verhalten zu Mitarbeitern und Vorgesetzten war vorbildlich"
"hat Aufgaben stets zu unserer Zufriedenheit erledigt",
"zeigte Engagement und Initiative"
"stets sorgfältig und genau"
"über solide Fachkenntnisse"
"in neuen Situationen zurechtfand"
"vereinbarten Ziele erreichte"
"Dreier-Kandidat"

N

O

T

E



4


Ausreichend



"er hat die ihm übertragenen Aufgaben zu unserer Zufriedenheit erledigt"
"er hat unseren Erwartungen entsprochen"
"zeigte keine Unsicherheiten bei der Ausführung seiner Aufgaben"
"Arbeitsqualität entsprach den Anforderungen"
"erledigte zugeteilte Aufgaben zu unserer Zufriedenheit"
"das Verhalten zu Mitarbeitern war vorbildlich"
"das Verhalten zu Vorgesetzten war einwandfrei"
"er motivierte seine Mitarbeiter und erreichte so befriedigende Leistungen"
"sein persönliches Verhalten war insgesamt einwandfrei"
"die Zusammenarbeit mit Vorgesetzten und Mitarbeitern verlief meist reibungslos"
"Arbeitsergebnisse entsprachen den Anforderungen"
"arbeitete sorgfältig und genau"
"mit Sorgfalt und Genauigkeit"
"bewältigt"
"solides Basiswissen"

N

O

T

E



5


Mangelhaft



"er hat die ihm übertragenen Arbeiten mit großem Fleiß und Interesse durchgeführt"
"er hatte Gelegenheit, alle innerhalb der Abteilung zu erledigenden Arbeiten kennen zu lernen"
"war in der Regel erfolgreich"
"entsprach im Allgemeinen den Anforderungen"
"hat die Aufgaben im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit erledigt"
"das persönliche Verhalten war insgesamt einwandfrei"
"zeigte, nach Anleitung, Fleiß und Ehrgeiz"
"bemühte sich im Allgemeinen den Anforderungen zu entsprechen"
"er war seinen Mitarbeitern jederzeit ein verständnisvoller Vorgesetzter"
"er war stets um ein gutes Verhältnis zu Kollegen und Vorgesetzen bemüht"
"im Wesentlichen"
"Unsicherheiten"
"ohne Schwierigkeiten"
"mit Unterstützung des Vorgesetzten"

N

O

T

E



6


Ungenügend



"er hat nach Kräften versucht, die Leistungen zu erbringen, die wir an diesem Arbeitsplatz fordern müssen"
"Arbeitsqualität entsprach meistens den Anforderungen"
"war um zuverlässige Arbeitsweise bemüht"
"war stets bemüht den üblichen Arbeitsaufwand zu bewältigen"
"war bestrebt sich neuen Situationen anzupassen"
"Das persönliche Verhalten war im Wesentlichen tadellos"
"er zeigte für seine Arbeit Verständnis und Interesse"
"er koordinierte die Arbeit seiner Mitarbeiter und gab klare Anweisungen"
"er hatte zu seinen Mitarbeitern ein weit besseres Verhältnis als zu seinen Vorgesetzten"
"versucht"
"sich bemüht"
"bestrebt war"

Quelle: http://www.zeugnisdeutsch.de/arbeitszeu ... mcodes.php

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  BeitragVerfasst: 15.11.2010, 19:32 Betreff des Beitrags: Re: Zeugnis vom Arbeitgeber
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Vor allem der Name muss richtig sein

Veröffentlicht | 25. Juli 2009 |

Der Name des Mitarbeiters muss im Zeugnis stets richtig geschrieben sein. Andernfalls gilt der Zeugnisanspruch als nicht erfüllt. Haben Sie einen titulierten Zeugnisanspruch (zum Beispiel durch ein Urteil oder einen Vergleich), so können Sie den Arbeitgeber durch die Festsetzung eines Zwangsmittels zur Korrektur des Namens bewegen (Hessisches LAG, Urteil vom 23.09.2008, Az: 12 Ta 250/08).

Vor Gericht stritten sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer über die Erfüllung des Zeugnisanspruchs. Der ehemalige Chef hatte sich zuvor durch einen gerichtlichen Vergleich verpflichtet, ein wohlwollendes qualifiziertes Zeugnis zu erteilen. In dem daraufhin erstellten Arbeitszeugnis war jedoch der Familienname des Mitarbeiters falsch geschrieben. Darüber hinaus hatte der Chef als Beendigungsdatum den 30.10.2007 anstatt des 31.10.2007 angegeben. Dies lies der Arbeitnehmer nicht auf sich beruhen und beantragte vor dem Arbeitgsgericht die Verhängung von Zwangsmitteln gegen den Arbeitgeber wegen Nichterfüllung des titulierten Zeugnisanspruchs. Das Gericht lehnte die Festsetzung von Zwangsmitteln zunächst ab. Auch hier wollte der Arbeitnehmer jedoch nicht aufgeben - er legte gegen den Beschluss sofortige Beschwerde ein – und hatte Erfolg.

Der Mitarbeiter muss identifzierbar sein
Nach Ansicht des Hessischen Landesarbeitsgerichtes sei das Zeugnis schon formell nicht ordnungsgemäß, weil der Name des Arbeitnehmers nicht richtig geschrieben wurde. Gemäß § 109 Gewerbeordnung (GewO) müsse jedes Arbeitszeugnis den Namen und Vornamen des Arbeitnehmers in der richtigen Schreibweise beinhalten. Dies sei schon deshalb erforderlich, damit der Arbeitnehmer zweifelsfrei identifizierbar sei.

Beendigungsdatum besonders kritisch

Aber auch das Beendigungsdatum müsse im Zeugnis korrekt wiedergegeben werden. Im Entscheidungsfall sei jedoch der Fehler besonders schwerwiegend, da das angegebene Datum nicht dem letzten Tag eines Monats entspreche (30. 10). Ein potentieller Arbeitgeber könne so vermuten, dass das Arbeitsverhältnis durch eine fristlose Kündigung beendet worden sei.

Quelle: http://www.mein-arbeitszeugnis.com/vor- ... htig-sein/

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  BeitragVerfasst: 15.11.2010, 19:41 Betreff des Beitrags: Re: Zeugnis vom Arbeitgeber
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Zeugnissprache

Die Wahrheit liegt meistens zwischen den Zeilen

Von Hilmar Poganatz



14. Januar 2005
In den Lücken lesen: Zeugnissprache ist für Laien ein Buch mit sieben Siegeln. Unser Wörterbuch übersetzt die Geheimcodes der Personalchefs in klar verständliche Noten.



Ein Urteil aus dem Jahr 1963 ist schuld daran, daß es für Laien nicht viel einfacher ist, ein Arbeitszeugnis zu entschlüsseln als eine Hieroglyphentafel. Seit dem Urteil VI ZR 221/62 des Bundesgerichtshofes ist es amtlich, daß auf Zeugnissen geschwindelt werden muß, daß sich die Balken biegen. Dabei hatten es die Richter doch nur gut gemeint, als sie die schon bestehende „Wahrheitspflicht" um die sogenannte „Wohlwollenspflicht" ergänzten: Seit über vier Jahrzehnten darf der Arbeitgeber das berufliche Fortkommen des Arbeitnehmers nicht mehr behindern und muß das Zeugnis positiv formulieren - auch wenn der Mitarbeiter faul oder unfähig war. Herausgekommen sind dabei die eigenartigen sprachlichen Verrenkungen, die heute allgemein als „Zeugnissprache" gelten: Freundlich klingende Floskeln, bei denen es gilt, zwischen den Zeilen zu lesen, um die versteckten Wahrheiten herauszufiltern. Diese Art der Schriftdeutung wird zusätzlich dadurch erschwert, daß nicht jeder Chef ein Formulierungsprofi ist und die Konventionen kennt und richtig anwendet.



„Vordergründig wird ein Sachverhalt gelobt, gemeint ist das genaue Gegenteil.“



Die wichtigste sprachliche Verschlüsselungsmethode ist die Leerstellentechnik („beredtes Schweigen"), bei der wichtige Aussagen einfach weggelassen werden, um auf Probleme im ausgelassenen Bereich hinzuweisen. Die Reihenfolgentechnik zeigt, ob der Mitarbeiter die richtigen Prioritäten gesetzt hat. Durch Negation wird Kritik durch doppelte Verneinung ausgedrückt („Er erzielte nicht unerhebliche Erfolge"). Der häufige Gebrauch der Passivform („hatte zu erledigen") deutet auf mangelnde Initiative. Die Einschränkungstechnik zeigt, daß der durch die Gesetzgebung entstandenen Zeugnissprache eine gewisse Grausamkeit und Verlogenheit zu eigen ist: Vordergründig wird ein Sachverhalt gelobt, gemeint ist das genaue Gegenteil („Er war im allgemeinen zuverlässig"). Gleiches gilt für Fälle, in denen Selbstverständlichkeiten und Nebensächliches die eigentlich wichtigen Aspekte ausblenden, oder für scheinbar nett gemeinte Andeutungen vom Schlage „so gut er konnte", das Mißtrauen wecken soll. Auch die Widerspruchstechnik weckt Mißtrauen durch die Ungereimtheit einer Formulierung wie „Herr Müller arbeitete nach Vorgaben selbständig". Am unteren Ende der Zeugnissprachenskala schließlich finden sich sogar gemeine, fast karikierende oder ironische Bemerkungen über den Arbeitnehmer wie „er war wegen seiner Pünktlichkeit stets ein gutes Vorbild" - ein Ausdruck, der den Beschriebenen als eine totale Niete ausweist. Wie die Psychologen Jürgen Hesse und Hans Christian Schrader in ihrem Standardwerk „Arbeitszeugnisse" betonen, gibt es „1001 Textbausteine", auf die Personalchefs zurückgreifen können. In einem kleinen Zeugniswörterbuch führen wir die wichtigsten Ausdrücke auf und orientieren uns dabei an den Bausteinen eines qualifizierten Zeugnisses, also der ausführlichsten und gängigsten Version eines Arbeitszeugnisses. Wo möglich, übersetzen wir die Formulierungen in Schulnoten und ergänzen diese durch einige übliche Beispiele für echte „Geheimcodes". Übrigens: Auch gegen Geheimcodes kann man klagen. Wer einen echten oder auch nur vermeintlichen Geheimcode in seinem Zeugnis entdeckt und dagegen klagt, hat gute Aussicht auf Erfolg. Denn selbst wenn der Personalchef es vielleicht gar nicht böse meinte - sobald ein von ihm verwendeter Satz in einem der einschlägigen Handbücher zum Thema Arbeitszeugnisse als Geheimcode genannt wird, gehen die Gerichte davon aus, daß ein Dritter ihn auch als solchen verstehen kann. Damit kann der Arbeitgeber per Urteil gezwungen werden, den Satz zu streichen. Bei der generellen Leistungsbewertung gilt: Eine unterdurchschnittliche Beurteilung (schlechter als befriedigend) muß der Arbeitgeber im Zweifelsfall vor Gericht belegen können. Umgekehrt trägt dagegen der Arbeitnehmer die Beweislast für eine gute bis sehr gute Benotung.

Quelle: http://www.faz.net/s/RubF35BCBFE46884BF ... ntent.html

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  BeitragVerfasst: 18.11.2010, 08:37 Betreff des Beitrags: Re: Zeugnis vom Arbeitgeber
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Das war auch schon in den 80er so, das wird sich auch nie ändern

Ich denke auch bei anrufen ob der Arbeitssuchende gut ist, gibt es Codes

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Fordere viel von dir selbst und erwarte wenig von andern.
So bleibt dir mancher Ärger erspart.


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  BeitragVerfasst: 18.11.2010, 15:27 Betreff des Beitrags: Re: Zeugnis vom Arbeitgeber
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Heimi hat geschrieben:
Das war auch schon in den 80er so, das wird sich auch nie ändern

Ich denke auch bei anrufen ob der Arbeitssuchende gut ist, gibt es Codes

das stimmt.

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